VAB - Mitgliedschaft

Überblick

Die Mitgliedschaft im Verband ist eine freiwillige. Alle Mitglieder genießen im Rahmen dieser Satzung die gleichen Rechte. Mitglieder des Verbandes können in Deutschland (mit Ausnahme Bayerns) wie auch in der Europäischen Union insgesamt ansässige Unternehmen des Braugewerbes werden, die an der Bierausfuhr interessiert sind.

Aufnahmegebühr

Gemäß § 2 Abs. 4 unserer Satzung (letzte alle bisherigen Satzungsänderungen berücksichtigende Fassung vom 23. Mai 2005) ist bei dem Erwerb der Mitgliedschaft eine (einmalige) Aufnahmegebühr in Höhe des jeweiligen Grundbeitrages zu entrichten, sofern nicht der Vorstand von der Erhebung einer Aufnahmegebühr ganz oder teilweise absieht.

Jahresbeitrag

Der jährlich von der Jahreshauptversammlung neu zu beschließende Beitrag setzt sich aus zwei Faktoren zusammen, nämlich

  • dem Grundbeitrag, der z.Zt. bei einem Export von bis zu 50.000 hl € 750,-- und bei einem Export von mehr als 50.000 hl € 2.000,-- beträgt
  • sowie der Beitragsumlage. Die Umlage berechnet sich auf der Grundlage der Exportmengen des Vorjahres. Die aktuelle Beitragsumlage beträgt für:
    • Bierausfuhren bis 200.000 hl: 0,051 EUR/hl
    • Bierausfuhren über 200.000 hl bis 600.000 hl: 0,040 EUR/hl
    • Bierausfuhren über 600.000 hl bis 1 Mio. hl: 0,020 EUR/hl